Der AI-Act kommt!

Die Kommission der EU hat nun die auch als „AI-Act“ bezeichnete „Verordnung des europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz (Gesetz über künstliche Intelligenz) und zur Änderung bestimmter Rechtsakte der Union“ finalisiert.

Innerhalb dieser Verordnung werden verschiedene Arten von künstlicher Intelligenz nach Unterscheidung des Gefahrenlevel definiert und die daran geknüpften Folgen festgelegt. An dieser Klassifizierung hat sich seit der Entwurfsfassung nichts mehr geändert. Näheres dazu finden Sie im Blogeintrag „Erstes Gesetz zur Künstlichen Intelligenz“ vom 28.11.2023.

Das genaue Datum des Inkrafttretens ist noch unbekannt. Prinzipiell gilt die Verordnung in den Mitgliedstaaten ab dem Inkrafttreten. In der Verordnung sind jedoch noch unterschiedliche Zeitpunkte des Inkrafttretens für bestimmte Teile und Pflichten für Mitgliedsstaaten vorgesehen. 24 Monate nach Inkrafttreten der Verordnung gilt diese aber in ihrer Gesamtheit.