Graz hat einen neuen Altstadtanwalt!

Rückwirkend seit Dezember 2023 ist RA Dr. Rainer Beck, MMag. art. nach Vorschlag der Stadt Graz durch die Steiermärkische Landesregierung zum neuen Grazer Altstadtanwalt ernannt worden.

Die Grazer Altstadtanwaltschaft ist seit ihrer Gründung im Wesentlichen für die Erhaltung der als UNESCO-Weltkulturerbestätte ausgezeichneten historischen Grazer Altstadt zuständig.

Der Altstadtanwalt hat nach dem Grazer Altstadterhaltungsgesetz (GAEG 2008) das Recht, an den Sitzungen der Altstadt-Sachverständigenkommission (ASVK) ohne Stimmrecht teilzunehmen. Er muss von Behörden beigezogen werden und um eine Stellungnahme gebeten werden, sofern diese vorhaben, von einem Gutachten der ASVK abzuweichen. Er hat auch das Recht, Beschwerde gegen Bescheide, die in den Geltungsbereich des Grazer Altstadterhaltungsgesetzes fallen, an das Landesverwaltungsgericht zu erheben.

Diese Funktion erfordert neben juristischer Kompetenz auch Feingefühl für die historische Altstadt und das damit verbundene öffentliche Interesse am Weltkulturerbe der Stadt Graz.