Geld zurück bei Freispruch – Kostenersatz im Strafverfahren

Nach langem Drängen der Rechtsanwaltskammer haben die Justiz- und Verfassungsministerin beim Anwaltstag 2023 bekanntgegeben, dass sie sich bezüglich eines höheren Kostenersatzes nach einem Freispruch in einem Strafverfahren geeinigt haben und ein solcher so schnell wie möglich beschlossen werden soll.

Zur Zeit werden nach einem Freispruch zwar Kosten ersetzt, diese sind aber gesetzlich gedeckelt. Nach einem Verfahren vor dem Geschworenengericht können maximal 10.000€ zugesprochen werden. Beim Schöffengericht sind es 5.000€, beim Einzelrichter am Landesgericht 3.000€ und beim Einzelrichter am Bezirksgerichts 1.000€. Meist deckt das nur einen Bruchteil dessen ab, was eine Verteidigung tatsächlich kostet. Das soll sich nun ändern. Zwar wird es wohl nicht zu einem vollen Ersatz kommen, aber auch eine deutliche Erhöhung ist ein lang überfälliger Schritt.

Da sich das Vorhaben immer noch in der Ausschussberatung des Nationalrates befindet, wird sich erst in Zukunft zeigen, wie es genau aussehen wird. Aber auch bis zum Inkrafttreten der neuen Regelung unterstützen wir Sie gerne fachkundig beim Rückerlangen Ihrer Verfahrenskosten.