Erstes Gesetz zur künstlichen Intelligenz

Die EU hat nun als erste Staatenvereinigung begonnen, eine gesetzliche Regelung bezüglich Kl auszuarbeiten. Ziel der EU ist es, eine Gesetzeslage zu schaffen, innerhalb der Kl zum Wohl aller Menschen entwickelt und benutzt werden kann, die davon ausgehenden Gefahren aber gebannt werden sollen. Daher strebt das EU-Parlament eine Lösung an, in der Kl sicher, transparent, nicht diskriminierend und umweltfreundlich entwickelt sowie benutzt wird.

Um das zu erreichen, ist es der Plan der EU, Kl verschiedene „Risikolevel" zuzuweisen. Der höchste Level stellt „Unacceptable Risk" dar. Darunter fällt Kl, die das kognitive Verhalten manipuliert, Kl, die „Social Scoring" betreibt und Kl, die biometrische Identifikation in Echtzeit ermöglicht. Diese Art von Kl darf nur in Ausnahmefällen und unter strengen Auflagen erlaubt werden.

Das zweite Level, das eingeführt werden soll, ist „High Risk". Darunter fällt jede KI, die sich negativ auf die allgemeine Sicherheit oder die Einhaltung der Grundrechte auswirken kann, zum Beispiel Management von kritischer Infrastruktur oder Gesetzesvollzug. Jede Kl, die darunter fällt, wird, bevor sie auf den Markt darf, einer genauen Untersuchung unterzogen. Diese Untersuchung muss dann auch in regelmäßigen Abständen wiederholt werden, solange die Kl verwendet wird.

Die unterste Kategorie ist „Generative Al". Darunter fällt jede andere KI. Auch hier wird es Auflagen bezüglich der Transparenz geben. Erstens wird bei jedem von KI kreierten Werk angegeben werden müssen, dass es von Kl erschaffen wurde. Zweitens soll ein Modell entworfen werden, das verhindert, dass Kl illegale Dinge erschafft. Zuletzt wird ausgewiesen werden müssen, wenn Daten oder Werke, an denen Copyright besteht, für Trainingszwecke verwendet worden sind.

Wie die genaue Regelung aussehen wird, wird zur Zeit noch mit den Mitgliedsstaaten ausgehandelt. Ziel ist es, mit den Verhandlungen bis Ende dieses Jahres fertig zu sein und Anfang 2024 die fertige Form präsentieren zu können.

Falls Sie bezüglich der neuen Regelung  oder in anderer Form zu Kl Fragen haben, steht Ihnen unsere Kanzlei gerne mit spezialisierter Beratung zur Verfügung.