Späte Gerechtigkeit?

Im August 2002 wurde in Österreich der letzte für sexuelle Neigungen diskriminierende Straftatbestand aufgehoben. Im Gegensatz zu vielen anderen Ländern war diese Bestimmung bis zu seiner Aufhebung kein totes Recht, die Anzahl der Verurteilten stieg sogar in den letzten Jahren seiner Existenz.

Daher ist der jetzige Schritt der Justizministerin umso wichtiger. Bei der Einbringung des Budgetbegleitgesetzes, in dem 33 Mio. Euro für Entschädigungen vorgesehen sind, erklärte Zadić, dass man nun „als Staat Verantwortung für unsere Geschichte“ übernehmen werde.

Das Justizministerium bestätigte, dass eine gesetzliche Regelung zur Rehabilitation und Entschädigung von Personen, die wegen homosexuellen Taten verurteilt wurden, welche bei heterosexuellen Paaren nicht strafbar gewesen wären, in nächster Zeit beschlossen werden soll.

Wie diese Regelung genau aussehen wird, lässt sich im Moment noch nicht sagen. Vermutlich wird sie aber ähnlich ausgestaltet werden wie das deutsche Pendant. In dieser wird das seinerzeitige Urteil aufgehoben und die bezahlte Strafe rückerstattet oder bei Freiheitsentzug ein pauschaler Entschädigungsbetrag angeboten. Weiters ist noch ein Pauschalbetrag für Fälle außergewöhnlich negativer Beeinträchtigungen außerhalb einer Strafverfolgung vorgesehen, wie etwa arbeitsrechtliche Folgen.

Dass diese Entschädigungen den vollen erlitten Schaden (finanziell, beruflich wie sozial) niemals abdecken können, scheint klar zu sein. Dennoch ist es ein klarer Schritt in die richtige Richtung.

Unsere Kanzlei steht Ihnen gerne bei solchen Fragestellungen beratend zur Verfügung.