Brände am Urlaubsdomizil – Recht auf Storno oder Entschädigung?

Die letzten Sommer haben gezeigt, dass es immer häufiger bei beliebten Urlaubsdomizilen in Italien, Kroatien, Griechenland, Spanien etc. zu Bränden kommt, sodass geplante Urlaube abgesagt werden müssen oder nicht in der geplanten Form genossen werden können.

Wenn ein solches unvorhergesehenes Ereignis wie etwa eine Naturkatastrophe dann eintritt, wenn eine Reise bereits gebucht ist und die Reise dadurch unmöglich oder unzumutbar gemacht wird, besteht die Möglichkeit diese Buchung noch zu stornieren. Der Maßstab für das Recht zu stornieren ist ein durchschnittlicher Reisender, der unter diesen Bedingungen auch die Reise absagen würde. Juristisch gesehen kann man solche Ereignisse als „Wegfall der Geschäftsgrundlage“ argumentieren.

Eine offizielle Reisewarnung des Außenministeriums ist ein starkes Indiz für eine solche Unzumutbarkeit. Aber auch ohne eine solche Reisewarnung kann es Fälle geben, die die Reise unzumutbar machen, wie etwa verheerende Brände in der Urlaubsregion.

 Es empfiehlt sich jedenfalls für Stornierungen oder Umbuchungen, Gespräche zu führen und auch Kulanzlösungen auszuloten. Letztlich entscheiden Gerichte, ob ein Stornorecht besteht oder nicht. Wichtig ist in diesem Zusammenhang jedenfalls die Beweissicherung, also Medienberichte, Wetterberichte etc. zu Beweiszwecken zu sammeln und aufzubewahren. Wenn eine Reise vom Veranstalter oder von der Fluglinie storniert wird, steht jedenfalls das Recht auf vollständigen Kostenersatz zu.