Rechtsfragen bei Naturkatastrophen

Aufgrund des Klimawandels sind nicht nur immer längere Hitzeperioden und deren Folgen ein Problem, mit dem man sich auch in Österreich nun befassen muss, sondern, wie die letzten Monate gezeigt haben, auch andere Extremwetterphänomene, wie langanhaltende Regenfälle und deren Folgen in Form von Hangrutschen und Muren. 

Für solche Fälle gibt es in der Steiermark das Steiermärkische Katastrophenschutzgesetz. Mit Katastrophe ist in diesem Gesetz „ein Ereignis, bei dem Leben oder Gesundheit einer Vielzahl von Menschen oder bedeutende Sachwerte in ungewöhnlichem Ausmaß gefährdet oder geschädigt werden und die Abwehr oder Bekämpfung der Gefahr einen koordinierten Einsatz der zur Katastrophenhilfe verpflichteten Einrichtungen, insbesondere der Organisationen des Katastrophenschutzes, erfordert“ gemeint.

Das Gesetz ermächtigt die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde nach Feststellung einer Katastrophe nach § 4 dieses Gesetzes die Freihaltung und Räumung des Einsatzbereichs, die Benützung fremden Gutes und die Inanspruchnahme von Hilfsmitteln sowie Unterkünften, wenn notwendig mit unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt durchzusetzen. 

Das bedeutet, dass es im Fall einer Katastrophe dazu kommen kann, dass es verboten wird, das eigene Haus zu betreten, sofern einer der oben genannten Gründe vorliegt. Das mag ärgerlich sein, dient aber in den meisten Fällen sowohl der eigenen als auch der allgemeinen Sicherheit. Wichtig ist es aber, als betroffene Person seine Rechte und Pflichten gut zu kennen. Im Zweifel hilft ein Gespräch mit dem Anwalt des Vertrauens.