Autoren vs. „OpenAI“: Copyright bei KI ?

Die amerikanische Autoren-Vereinigung „Authors Guild“ hat im September 2023 beim District Court Southern, New York eine Klage gegen OpenAI, das Unternehmen hinter „ChatGPT“, aufgrund von behaupteten Copyrightverletzungen eingebracht. 

17 Autoren, unter denen sich bekannte Namen wie John Grisham, Jodi Picoult und George R. R. Martin befinden, betreiben gemeinsam mit der „Authors Guild” die Klage. Sie vertreten die Rechtsansicht, dass der Umstand, wonach ChatGPT mit Texten dieser Autoren trainiert wurde und dafür keine Lizenzen erworben wurden, eine Verletzung des Copyrights darstellt.

OpenAI hingegen beruft sich auf die Rechtfertigung des „Fair Use“ nach US-amerikanischem Recht. Fair Use bedeutet, dass man ein geschütztes fremdes Werk unter bestimmten Umständen auch ohne Bewilligung durch den Urheber nutzen darf. Es gibt keine klare gesetzliche Definition, aus diversen Gerichtsentscheidungen geht aber hervor, dass Fair Use-Nutzungen sogar Änderungen wie Kommentare, Kritiken oder Parodien umfassen kann. Ein weiteres relevantes  Kriterium für Fair Use ist auch der fehlende kommerzielle Aspekt der Nutzung. Darauf berufen sich allerdings die Autoren. Sie beschreiben OpenAI als „massive commercial enterprise“ und bezeichnen die diskutierte Praxis als „systematic theft on a mass scale“.

Auch KI hat also fremde Rechte zu respektieren. Unsere Kanzlei steht bei Unklarheiten oder Verletzungen von Rechten gerne mit Expertise für Beratungen zur Verfügung.