Welche Verwertungsgesellschaften betreffen Musiker?

Für die Musik gibt es die Verwertungsgesellschaften AKM (Gesellschaft der Autoren, Komponisten und Musikverleger) und der austro mechana.

Die AKM ist zuständig für die Rechtevergabe für öffentliche Aufführungen (Konzerte, Musik in Geschäften etc., egal ob live oder vom Trägermaterial), für das Senderecht (Fernsehen und Radio) und teilweise online-Rechte, also die Nutzung im Internet.

Die austro mechana ist zuständig und verwaltet die Rechte im Wesentlichen für die Tonträgerproduktion und den Vertrieb. Verwertungsgesellschaften sind monopolartig organisiert, in jedem Land gibt es eine Verwertungsgesellschaft für bestimmte Verwertungsarten. Für Nutzer ist es daher möglich von einer zentralen Stelle sämtliche Rechte zu bekommen, die gebraucht werden. Die Verwertungsgesellschaften wiederum kanalisieren die Rechte von zahlreichen Autoren, Komponisten und Musikverlegern. Verwertungsgesellschaften sind international durch Gegenseitigkeitsverträge in einem dichten Netzwerk verbunden, sodass Nutzungen international verrechnet werden können.