Schülerkonzerte online stellen: AKM zahlen?

Wenn geschützte Musik aufgeführt wird, ist jedes öffentliche Darbieten oder auch die online-Nutzung bei der AKM anzumelden. Die Anmeldung kann online erfolgen. Keine Anmeldung braucht man dann wenn nur ungeschützte Musik aufgeführt wird, etwa wenn der Komponist länger als 70 Jahre verstorben ist, bei sogenannter AKM-freier Musik, also wenn der Komponist nicht Mitglied der AKM ist oder wenn gar keine öffentliche Aufführung vorliegt, weil die Öffentlichkeit fehlt. Im Zweifel sollte jedenfalls angemeldet werden, da bei verschuldeter Nichtmeldung das doppelte des üblichen Aufführungsentgeltes von der AKM verlangt werden kann.