Was ist Urheberrecht?

Das Urheberrecht schützt kreative Leistungen, die von Menschen erbracht werden. Diese Werke, die vom Urheberrecht geschützt werden können aus den Gebieten der Literatur, der Musik, der Bildenden Kunst oder des Films sein. Der Urheber hat an seinem Werk zwei verschiedene Arten von Rechten, nämlich einerseits Persönlichkeitsrechte und andererseits Verwertungsrechte. Zum Persönlichkeitsrecht gehören insbesondere das Recht auf Namensnennung und auch das Recht auf Unversehrtheit des Werkes, sodass es gegen Veränderungen und Entstellungen geschützt ist. Zu den Verwertungsrechten gehören vor allem die Rechte der Vervielfältigung (Kopieren), der Verbreitung, der öffentlichen Aufführung, des Sendens und des Zurverfügungstellens im Internet (online-Rechte). Alle diese Rechte sind monopolisiert für den Autor. Dass jemand anderer nutzen darf dafür braucht es entweder eine gesetzliche Ausnahme (freie Werknutzungen wie etwa private Kopien, Zitatrecht usw.) oder eine ausdrückliche Einwilligung des Urhebers. Die Einwilligung kann umfassend oder sehr beschränkt sein, sie kann exklusiv oder auch nicht-exklusiv sein.