Klimaklage beim EGMR

Am 27. September wurde der Fall von sechs jungen Menschen im Alter zwischen 11 und 24 Jahren, in welchem diese über 30 Staaten auf Verletzung von Menschenrechten bezüglich des Klimawandels klagen, vor dem EGMR verhandelt.

In der Klage wird behauptet, dass das Recht auf Leben (Art. 2 EMRK) sowie das Recht auf Achtung des Familien- und Privatlebens (Art. 8 EMRK) verletzt wurde.

Sollte den Klägern Recht gegeben werden, könnte der EGMR sämtliche Länder in die Pflicht nehmen, die von ihnen ausgestoßenen Treibhausgase massiv zu reduzieren. Ob es dazu kommt, ist zurzeit aber noch vollkommen offen. Ein Urteil wird im kommenden Jahr erwartet.